Urteil Bodenreformwaldparzelle
Schlagworte
Bodenreformwaldparzelle; Verpachtung; Landesbodenkommission; unlautere Machenschaft; Machtmißbrauch, Rückübertragung; Arbeitseigentum; Volleigentum; Berechtigter
Leitsätze
1. Der Entzug einer Bodenreformparzelle wegen unerlaubter Verpachtung erfüllt nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG.
2. Die Verpachtung einer Bodenreformparzelle bedurfte der Genehmigung der Landesbodenkommission. Das Einverständnis des Rates des Kreises ist wirkungslos.
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