Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Zuteilungsfähigkeit an Mitglied einer LPG
Leitsatz
Zuteilungsfähig ist, wer bei Ablauf des 15. März Mitglied einer LPG war. Ob er aufgrund einer Delegation an einen Betrieb außerhalb der Landwirtschaft arbeitstätig war, oder ob seine Mitgliedschaft im Hinblick auf die Wahl in ein hauptberuflich auszuübendes Amt ruhte, ist insoweit ohne Bedeutung.
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