Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Verhinderung der Nachfolge in die Neubauernstelle; Zuteilungsfähigkeit; Anspruchsausschluss auch gegen Mitberechtigte
Leitsatz
Hat allein eine Unrechtsmaßnahme der DDR dazu geführt, daß der Erbe eines Begünstigten aus der Bodenreform die Nachfolge in die Neubauernstelle nicht antreten konnte, schließt dies Ansprüche des Fiskus wegen des Grundstücks aus der Bodenreform nicht nur gegen den von der Unrechtsmaßnahme Betroffenen, sondern gegen alle aus Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 EGBGB Mitberechtigten an dem Grundstück aus.
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