Urteil Bodenreformgrundstück


Schlagworte

Bodenreformgrundstück; Zuteilungsanspruch; Besserberechtigter; Rückauflassung; Scheinvertrag; Strohmanngeschäft; Unrechtsmaßnahme; Erlösauskehranspruch; Verjährung; Widerspruchsfrist; Ausschlussfrist; Fristwahrung bei Benutzung von "Telefax"; Telefaxwiderspruch

Leitsätze

1. Die Aufforderung, in eine LPG einzutreten, ist keine, die Rückauflassung ausschließende staatliche Unrechtsmaßnahme. Das gilt auch für die Verhaftung des Bauern auf Grund einer Denunziation.

2. Die Regelungen zur Rückauflassung von Bodenreformland verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.

3. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für einen Käufer hindert den Eigentümer an der Rückauflassung aus dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit.

4. Zum Wesen des Scheinvertrages und des "Strohmannes".

5. Zur Verjährung des Anspruchs auf Auskehr des Verkaufserlöses.

6. Die Frist zum Widerspruch gegen Verfügungen des Eigentümers ist eine Ausschlußfrist; zum Lauf der Monatsfrist und zur Fristwahrung bei Benutzung von "Telefax".

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