Urteil Bodenreformgrundstück, Landwirtschaftsfläche, Schläge, Zuteilungsanspruch bei fortbestehender LPG-Mitgliedschaft, Besserberechtigter, Landwirtschaftstätigkeit des MfS (bzw. NVA) -Bediensteteten
Schlagworte
Bodenreformgrundstück, Landwirtschaftsfläche, Schläge, Zuteilungsanspruch bei fortbestehender LPG-Mitgliedschaft, Besserberechtigter, Landwirtschaftstätigkeit des MfS (bzw. NVA) -Bediensteteten
Leitsätze
1. Wer bei Ablauf des 15.3.1990 in einem hauptamtlichen, unbefristeten Dienstverhältnis zum MfS (bzw. zur NVA) stand, übte keine "Tätigkeit in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft" i. S. des Art. 233 § 12 EGBGB aus. Das gilt auch dann, wenn sie/er vor Eintritt in das Dienstverhältnis als Mitglied einer LPG in der Landwirtschaft tätig gewesen war und die LPG-Mitgliedschaft während des Dienstes nicht aufgegeben hatte.
2. Der Bodenreform-Eigentümer muß sich nicht erst von dem Auflassungsverlangen an, sondern bereits für die Zeit ab 22. Juli 1992 rückwirkend als Beauftragter nach § 667 BGB behandeln lassen.
(Nichtamtliche Leitsätze)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?