Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Zuteilung einer Kleinstfläche; Auflassungsanspruch des Fiskus; Veräusserungsaufwand des Schuldners
Leitsätze
1. Für die Frage der Beständigkeit des gesetzlichen Erwerbs des Eigentums an einem Grundstück gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 EGBGB, das als Kleinstfläche aus der Bodenreform dem verstorbenen Begünstigten zugeteilt worden ist, ist ohne Bedeutung, ob der Eigentümer im Sinne von Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähig ist. Die Auflassung des Grundstücks an den Fiskus hat zu erfolgen, sofern es bei Ablauf des 15. März 1990 nicht mehr als Kleinstfläche aus der Bodenreform bewirtschaftet wurde.
2. Aufwendungen des Schuldners können dem Anspruch aus § 281 Abs. 1 BGB nur insoweit entgegengehalten werden, als sie einen aufrechenbaren Anspruch gegen den Gläubiger bedeuten.
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