Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch gegen Zuordnungseigentümer
Leitsatz
Der Anspruch auf unentgeltliche Auflassung eines Bodenreformgrundstücks nach Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB richtet sich gegen denjenigen, dem nach Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB das Eigentum vorläufig zugewiesen worden ist.
Eine analoge Anwendung der Vorschrift dahin, den Anspruch gegen einen vor dem Erlaß des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes eingetragenen Bucheigentümer zu richten, kommt nicht in Betracht.
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