Urteil Bodenreformgrundstück


Schlagworte

Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch bei Neubauernstelle; Nachzeichnung der Besitzwechselverordnung

Leitsatz

Für den Auflassungsanspruch nach Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB ist allein entscheidend, ob es sich um ein Grundstück handelt, das im Grundbuch als solches aus der Bodenreform gekennzeichnet ist. Unerheblich ist die Art der Motivation bei der Zuteilung, seine Nutzungseignung oder seine spätere Nutzung.

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