Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch bei Neubauernstelle; Nachzeichnung der Besitzwechselverordnung
Leitsatz
Für den Auflassungsanspruch nach Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB ist allein entscheidend, ob es sich um ein Grundstück handelt, das im Grundbuch als solches aus der Bodenreform gekennzeichnet ist. Unerheblich ist die Art der Motivation bei der Zuteilung, seine Nutzungseignung oder seine spätere Nutzung.
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