Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Besserberechtigung; Zuteilungsfähigkeit; Hofstelle; Hausgarten
Leitsatz
Die Berechtigung an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a-c EGBGB ist auf die Hofstelle und den zu dieser gehörenden Garten beschränkt.
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