Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch gegen nicht zuteilungsberechtigten Erben
Leitsatz
Der Auflassungsanspruch aus Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB erfaßt das Grundstück nur insoweit, als das Eigentum dem Verpflichteten durch Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB übertragen werden sollte, nicht auch einen Miteigentumsanteil, den der Verpflichtete später hinzuerworben hat.
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