Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Kennzeichnung durch Eintragung des Erwerbsgrundes im Grundbuch
Leitsatz
Weist der Vermerk in Abteilung I des Grundbuchs betreffend die Grundlage der Eigentümereintragung auf einen anderen Erwerbsgrund als das Zuteilungsverfahren nach den Bodenreformvorschriften hin, fehlt es an der Kennzeichnung als Bodenreformgrundstück; die Eintragung des Vermerks in Abteilung II zum Verbot der Verpachtung, Teilung und Veräußerung des Grundstücks ist in einem solchen Fall unerheblich.
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