Urteil Bodenreformgrundstück
Schlagworte
Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch des Fiskus bei unterlassener Bebauung des Bauplatzes; Nachzeichnungsgrundsatz
Leitsatz
Als Bauplätze aus dem Bodenfonds übertragene Grundstücke sind auch dann nicht gemäß Art. 233 § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EGBGB dem Fiskus aufzulassen, wenn die Bebauung unterblieben ist.
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