Urteil Bodenreformgrundstück


Schlagworte

Bodenreformgrundstück; LPG; landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; Bodenfonds; Auflassungsanspruch; Regelungslücke; Besitzwechselverordnung

Leitsatz

Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB regelt den Fall der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform auf landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften nicht. Die Lücke der gesetzlichen Regelung ist durch eine entsprechende Anwendung von Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB zu schließen.

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