Urteil Bodenreformeigentum


Schlagworte

Bodenreformeigentum; Machtmißbrauch; unlautere Machenschaft; Nötigung; Eigentumsverzicht; LPG, genossenschaftlich genutztes Eigentum; Vermögenswert

Leitsätze

1. Bodenreformeigentum stellt einen Vermögenswert im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG dar.

2. Bei einem Verlust von Bodenreformeigentum aufgrund unlauterer Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist dem Berechtigten gemäß § 3 Abs. 1 a Satz 4 VermG ein Nießbrauch gemäß § 1030 BGB an dem fraglichen Grundstück einzuräumen.

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