Urteil Bodenreform
Schlagworte
Bodenreform; Siedlereigentum
Leitsatz
Eine Urkunde zur Übertragung des Siedlereigentums (Bodenreform) aus dem Jahre 1946 vermittelt auch aus heutiger Sicht nicht Eigentum im Sinne von §§ 873, 929 BGB.
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