Urteil Bodenreform
Schlagworte
Bodenreform; Bodenfonds; Buchersitzung; Zuordnungsbescheid; Kohlehaltige Grundstücke; Neubauern; Braunkohlevorkommen; Arbeitseigentum
Leitsätze
Kohlehaltige Grundstücke, die im Zuge der Bodenreform enteignet worden waren, durften nach damaliger Rechtslage in der Mark Brandenburg nicht an Neubauern ausgegeben werden. Ihre Wiedereinziehung zum Bodenfonds kam daher der Rücknahme einer rechtswidrigen Begünstigung gleich; sie war nach DDR-Recht wirksam.
Die Buchersitzung des Fiskus nach Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB kann durch Zuordnungsbescheid festgestellt werden.
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