Urteil Bodenordnungsverfahren
Schlagworte
Bodenordnungsverfahren; Teilnehmergemeinschaft; Wegeausbau; Ausbaukosten; Kostenverteilung; Beitragsmaßstab
Leitsatz
Auch in Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz entsteht nach den über § 63 Abs. 2 LwAnpG sinngemäß anzuwendenden Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (hier: §§ 16 ff. FlurbG) eine Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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