Urteil Blockade einer automatischen Rolladenanlage durch Vereisung
Schlagworte
Blockade einer automatischen Rolladenanlage durch Vereisung; Werkmangel; Aufklärungspflicht; Mängeleinrede; Gewährleistungsanspruch; Verjährung; Aufrechnung; Nacherfüllungsanspruch; Sowieso-Kosten
Leitsätze
Zum Vorliegen eines Mangels, wenn eine automatische Rolladenanlage im Winter wegen Vereisung blockiert und anschließend die Gurte reißen können.
Eine mündliche Anzeige reicht zur Erhaltung der Mängeleinrede trotz Verjährung des Gewährleistungsanspruchs auch dann aus, wenn die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart haben. Eine schriftliche Rüge ist dazu nicht notwendig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. April 1969 - VII ZR 27/67, SF Z 2.13 Bl. 33; Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/67, BGHZ 53, 122, 125 ff.).
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