Urteil Bitte um Fristverlängerung für Schönheitsreparaturen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis auch ohne wirksame Klausel
Schlagworte
Bitte um Fristverlängerung für Schönheitsreparaturen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis auch ohne wirksame Klausel
Leitsatz
Teilt der Mieter dem Vermieter nach Aufforderung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen mit, daß er um Fristverlängerung zur Durchführung der nach dem Aufforderungsschreiben erforderlichen Arbeiten bitte, kann hierin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis gesehen werden.
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