Urteil Bitte um Fristverlängerung für Schönheitsreparaturen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Schlagworte
Bitte um Fristverlängerung für Schönheitsreparaturen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Ende des Mietverhältnisses; Mietvertrag
Leitsatz
Der Mieter, der seinen Vermieter um eine Fristverlängerung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bittet, erkennt damit seine Verpflichtung grundsätzlich an. Ihm sind dann alle Einwendungen zur Notwendigkeit der Schönheitsreparaturen abgeschnitten. (Leitsatz der Redaktion)
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