Urteil Biotonne
Schlagworte
Biotonne; Terrasse; Mietgebrauch; Aufstellen; Nutzung
Leitsatz
Das Aufstellen von Biotonnen im Bereich der zur Mietwohnung gehörenden Terrasse durch den Mieter stellt grundsätzlich keine mietvertragswidrige Nutzung dar.
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