Urteil Bindungswirkung der Feststellung der Ankaufsberechtigung
Schlagworte
Bindungswirkung der Feststellung der Ankaufsberechtigung; Gegenstand der Bindungswirkung; Bestimmung der Ankaufsfläche; Verleihung von Nutzungs-rechten; Nutzungsbefugnis gem. Gebäudekaufvertrag
Leitsätze
1. Ist dem Käufer eines volkseigenen Gebäudes das Gebäude übergeben, ein Nutzungsrecht aber nicht verliehen worden, beruht seine Befugnis zur Nutzung des Grundstücks auf dem Gebäudekaufvertrag.
2. Die Ankaufsfläche entspricht dann grundsätzlich der Fläche, für welche ihm nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Verkaufsgesetz ein Nutzungsrecht verliehen worden wäre.
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