Urteil Bindung des Grundstückseigentümers an gerichtlichen Vergleich mit dem Voreigentümer über Abstand zum Nachbargrundstück gegenüber jeweiligem Nachbarn
Schlagworte
Bindung des Grundstückseigentümers an gerichtlichen Vergleich mit dem Voreigentümer über Abstand zum Nachbargrundstück gegenüber jeweiligem Nachbarn
Leitsatz
Hat sich der Grundstückseigentümer in einem gerichtlichen Vergleich gegenüber seinem Nachbarn verpflichtet, für den Fall eines Neu- oder Ergänzungsbaus einen Abstand von mindestens 20 (teilweise auch 25) Metern zu den Nachbargrundstücken einzuhalten, so steht dieses Abstandsrecht nicht nur den damaligen, sondern den jeweiligen Eigentümern der Nachbargrundstücke zu.
(Leitsatz der Redaktion)
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