Urteil Bindung des Berufungsgerichts an Sachverständigengutachten
Schlagworte
Bindung des Berufungsgerichts an Sachverständigengutachten
Leitsätze
a) Zu den Voraussetzungen einer Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen.
b) Verlangt der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (fiktiv) auf Basis eines Sachverständigengutachtens, das eine bestimmte Art einer ordnungsgemäßen Reparatur vorsieht, so kann er grundsätzlich nur für die erforderliche Dauer dieser Reparatur Ersatz der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges beanspruchen.
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