Urteil Bindung
Schlagworte
Bindung; langjährige Übung; Nebenkosten; Betriebskosten; Abrechnung
Leitsatz
Mietvertragsparteien sind unabhängig von einer abweichenden Vertragsgestaltung für die Zukunft an eine über Jahre hinweg unbeanstandet gebliebene Art und Weise der Abrechnung bestimmter Nebenkosten gebunden.
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