Urteil Billigkeitskontrolle für Tarife der BSR


Schlagworte

Billigkeitskontrolle für Tarife der BSR; Müllabfuhrgebühren

Leitsätze

1. Die Tarife der BSR unterliegen der Billigkeitskontrolle durch die Zivilgerichte, ohne daß sich die BSR auf einen Ermessensspielraum berufen könnten.

2. Die Genehmigung der Tarife durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat keine Auswirkung auf die Überprüfung der Billigkeitsentscheidung durch die Zivilgerichte.

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