Urteil Bierbezug
Schlagworte
Bierbezug; Bierlieferung; Brauereivertrag; Gaststättenvertrag; Mindestabnahmepflicht
Leitsatz
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit einer Bierbezugsverpflichtung von zehn Jahren benachteiligt den Gastwirt jedenfalls im Regelfall nicht unangemessen i. S. des § 9 Abs. 1 AGBG.
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