Urteil BGB-Gesellschaft als Mieter
Schlagworte
BGB-Gesellschaft als Mieter
Leitsätze
1. Bei Abschluß eines Mietvertrages durch eine GbR wird die Gesellschaft in ihrer jeweiligen Zusammensetzung Mieter; ein ausscheidender Gesellschafter verliert auch die Mieterstellung.
2. Der ausgeschiedene Gesellschafter haftet fünf Jahre lang für die mietvertraglichen Verbindlichkeiten weiter.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat