Urteil BGB-DDR 138


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BGB-DDR 138; VertG § 10 Abs. 1; LeistungsVO § 28 lit. a); MauerG §§ 1, 2

Nichtamtliche Leitsätze

1. Der Abschluß von Kaufverträgen über Grundstücke im sog. "Todesstreifen" verstößt - gemessen an den Wertmaßstäben der DDR im Jahre 1962 - nicht gegen die guten Sitten. 2. Ein etwaiger Grundbuchberichtigungsanspruch würde daran scheitern, daß das Eigentum an derartigen Grundstücken der Bundesrepublik nach Art. 21 Abs. 1 EinigungsV wirksam zugewiesen worden ist.

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