Urteil BGB-DDR 138
Schlagworte
BGB-DDR 138; VertG § 10 Abs. 1; LeistungsVO § 28 lit. a); MauerG §§ 1; 2
Nichtamtliche Leitsätze
1. Die Geltendmachung der Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück im sog. "Todesstreifen" nach § 10 VerteidigungsG-DDR kann im Zivilrechtsweg als Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB geltend gemacht werden.
2. Das VermG stellt keine den Zivilrechtsweg verdrängende abschließende Regelung dar, wenn der Erwerb von einem typisch zivilrechtlichen Mangel herrührt und der Schwerpunkt auf einer konkreten unlauteren Machenschaft beruht.
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