Urteil Bezugnahme auf andere Verträge erfüllt Schriftform
Schlagworte
Bezugnahme auf andere Verträge erfüllt Schriftform
Leitsatz
Werden Essentialia des Mietvertrages in Anlagen ausgelagert, auf die im Mietvertrag Bezug genommen wird, so muß zur Wahrung der Schriftform die Anlage im Mietvertrag so genau bezeichnet werden, daß eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 136, 357; 142, 158).
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