Urteil Bewilligung der Auflassungsvormerkung kein Antrag
Schlagworte
Bewilligung der Auflassungsvormerkung kein Antrag
Leitsatz
Zur Haftung des Grundstücksverkäufers gem. § 22 Abs. 1 GNotKG für die Gerichtskosten einer zugunsten des Käufers eingetragenen Eigentumsverschaffungsvormerkung.
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