Urteil Bewerbungsbedingungen
Schlagworte
Bewerbungsbedingungen; Preisnachlass; Erdarbeiten; Bauvorhaben; Ausschreibung; Vergabeentscheidung; Verdingungsunterlagen; Leistungsverzeichnis
Leitsatz
Preisnachlässe, die nicht an der in den Verdingungsunterlagen festgelegten Stelle aufgeführt sind, sind gemäß § 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A auch dann von der Wertung auszuschließen, wenn sie inhaltlich den gestellten Anforderungen entsprechen und für den Ausschreibenden und die Konkurrenten des Bieters zu erkennen sind.
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