Urteil Beweiswürdigung
Schlagworte
Beweiswürdigung; Überprüfung im Berufungsverfahren; Sachverständigengutachten; Mangel; Werkleistung
Leitsatz
Die Beweiswürdigung der ersten Instanz kann nur noch daraufhin überprüft werden, ob sie in sich widersprüchlich ist, den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen zuwiderläuft oder Teile des Beweisergebnisses ungewürdigt lässt. Das ist auch dann der Fall, wenn das erstinstanzliche Gericht sich die Ausführungen eines Sachverständigen zu eigen macht, ohne die allein dem Gericht obliegende rechtliche Wertung zu treffen, ob die mit sachverständiger Hilfe festgestellten Tatsachen einen Mangel darstellen.
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