Urteil Beweissicherungsverfahren


Schlagworte

Beweissicherungsverfahren; Kosten; erforderliche Aufwendungen; Feuchtigkeit

Leitsatz

Der Mieter kann die ihm entstandenen Kosten für ein Beweissicherungsverfahren vom Vermieter ersetzt verlangen, das aufgrund von Feuchtigkeit in seiner Wohnung und der Behauptung des Vermieters, die Ursache hierfür stamme aus dem Bereich des Mieters, notwendig ist, wenn das Gutachten die Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters feststellt.

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