Urteil Beweispflicht des Mieters für Schäden an eigenen Sachen


Schlagworte

Beweispflicht des Mieters für Schäden an eigenen Sachen; Beweislastumkehr; Mangel der Mietsache; Schadensersatz

Leitsatz

Treten infolge eines Mangels der Mietsache Schäden an Sachen des Mieters ein, muß dieser die Schäden nach Grund und Höhe auch dann beweisen, wenn der Vermieter behauptet, diese seien bereits aufgrund eines früheren Schadensereignisses eingetreten. Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Vermieters findet nicht statt.

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