Urteil Beweispflicht des Mieters für Schäden an eigenen Sachen
Schlagworte
Beweispflicht des Mieters für Schäden an eigenen Sachen; Beweislastumkehr; Mangel der Mietsache; Schadensersatz
Leitsatz
Treten infolge eines Mangels der Mietsache Schäden an Sachen des Mieters ein, muß dieser die Schäden nach Grund und Höhe auch dann beweisen, wenn der Vermieter behauptet, diese seien bereits aufgrund eines früheren Schadensereignisses eingetreten. Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Vermieters findet nicht statt.
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