Urteil Beweislastregelung für Gebrauchsgewährung an Dritten
Schlagworte
Beweislastregelung für Gebrauchsgewährung an Dritten
Leitsatz
Im Rahmen des § 552 Satz 3 BGB trifft den vorzeitig ausziehenden Mieter die Beweislast dafür, daß der Vermieter die Wohnung selbst bezogen habe.
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