Urteil Beweislast für Vermögensverlust


Schlagworte

Beweislast für Vermögensverlust; Aufklärungsrüge

Leitsätze

1. Auch für den Nachweis des Vorliegens eines Vermögensverlustes im Sinne des § 1 VermG gelten die allgemeinen Beweisregeln.

2. Die Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes setzt die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

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