Urteil Beweislast für Vermieter bei Brandschaden


Schlagworte

Beweislast für Vermieter bei Brandschaden

Leitsätze

1. Der Vermieter muß bei einem Brandschaden ihm zuzurechnende Ursachen ausräumen und beweisen, daß die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt, wobei dem Vermieter ein Anscheinsbeweis dienlich sein kann.

2. Bei leicht fahrlässiger Brandverursachung kommt dem Mieter der Regreßverzicht der Feuerversicherung des Vermieters zugute.

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