Urteil Beweislast für unlautere Machenschaft


Schlagworte

Beweislast für unlautere Machenschaft

Leitsatz

Derjenige, der die Rückübertragung eines Vermögenswertes wegen einer Schädigungsmaßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG beansprucht, trägt die Beweislast dafür, dass der seinerzeitige Rechtsverlust auf eine unlautere Machenschaft zurückzuführen ist.

(Leitsatz der Entscheidung entnommen)

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