Urteil Beweislast für Schadenseintritt in Mietverhältnis


Schlagworte

Beweislast für Schadenseintritt in Mietverhältnis; keine Kündigung des Mieters wegen von ihm selbst verursachten Brandschadens

Leitsatz

Die Kündigung des Mieters gemäß § 542 BGB ist ausgeschlossen, wenn er die Störung des vertragsmäßigen Gebrauchs, hier infolge eines Brandes, selbst zu vertreten hat. Wenn der Brand beim Mietgebrauch entstanden ist und Ursachen, die in den Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt sind, trägt der Mieter die Beweislast dafür, daß er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat (Fortführung von BGHZ 66, 349 und des Senatsurteils BGHZ 126, 124).

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