Urteil Beweislast für Pauschalvergütung des Architektenhonorars
Schlagworte
Beweislast für Pauschalvergütung des Architektenhonorars
Leitsatz
Der Auftraggeber eines Architekten ist beweispflichtig für die Behauptung, es sei eine unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegende Pauschalhonorarvereinbarung getroffen worden.
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