Urteil Beweislast für Mangelhaftigkeit der Mietsache
Schlagworte
Beweislast für Mangelhaftigkeit der Mietsache; Mangelhaftigkeit der Mietsache; Beweislast des Mieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs; Kündigung des Mietvertrages
Leitsatz
Der Mieter, der die ihm zum Gebrauch überlassene Sache als Erfüllung angenommen hat, muß ihre Mangelhaftigkeit beweisen, wenn er deshalb den Mietvertrag kündigt.
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