Urteil Beweislast für behauptete Schadstoffbelastung in der Wohnung
Schlagworte
Beweislast für behauptete Schadstoffbelastung in der Wohnung
Leitsätze
1. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, daß eine von ihm behauptete Schadstoffbelastung der Luft (z. B. Formaldehyd PAK) mit dem Zustand der Mietsache etwas zu tun hat. 2. Der Mieter muß jedenfalls bei einem Instandsetzungsanspruch nachweisen, daß die Schadstoffbelastung aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters stammt.
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