Urteil Beweislast für Ausnutzung eines geringen Angebots
Schlagworte
Beweislast für Ausnutzung eines geringen Angebots
Leitsatz
Für die Zeit ab 1. September 1995 hat der Mieter substantiiert eine Mangellage i. S. d. § 5 WiStG vorzutragen (Anschluß an Stichtagsrechtsprechung der 62. Kammer des Landgerichts Berlin).
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