Urteil Beweislast für Allgemeine Geschäftsbedingungen/vorformulierte Vertragsbedingungen
Schlagworte
Beweislast für Allgemeine Geschäftsbedingungen/vorformulierte Vertragsbedingungen
Leitsatz
Im Falle von Vertragsklauseln, die zur Verwendung in einem einzelnen Verbrauchervertrag bestimmt sind, trägt der Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Vertragsklauseln vorformuliert worden sind und er infolge der Vorformulierung keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnte.
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