Urteil Beweislast des Mieters für Feuchtigkeitsschäden
Schlagworte
Beweislast des Mieters für Feuchtigkeitsschäden
Leitsatz
Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters herrührenden Baumangel vor, muß der Mieter dartun und beweisen, daß die Feuchtigkeitsschäden von ihm nicht zu vertreten sind.
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