Urteil Beweislast des Mieters für Feuchtigkeitsschäden


Schlagworte

Beweislast des Mieters für Feuchtigkeitsschäden

Leitsatz

Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters herrührenden Baumangel vor, muß der Mieter dartun und beweisen, daß die Feuchtigkeitsschäden von ihm nicht zu vertreten sind.

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