Urteil Beweislast bei Schaden an der Mietwohnung
Schlagworte
Beweislast bei Schaden an der Mietwohnung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schaden an der Mietsache; Reparaturverpflichtung; Verursachung; Verschulden; Beweislast; Beweislastverteilung; Herrschaftsbereich; Einflußbereich; Obhutspflicht; Mietgebrauch; Mietsache, Verschlechterung; Abnutzung
Rechtsentscheid
Ist an der Mietwohnung ein Schaden eingetreten, der nicht allein durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen kann, trifft den Mieter die Beweislast, daß die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn nur eine Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflußnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.
2. Die Vorlagepflicht des Landgerichts nach Artikel III Abs. 1 Satz 3. MÄG besteht auch dann, wenn die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergebende mietrechtliche Rechtsfrage für das übrige Mietrecht ebenfalls von Bedeutung ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?