Urteil Beweislast bei Schaden an der Mietwohnung


Schlagworte

Beweislast bei Schaden an der Mietwohnung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schaden an der Mietsache; Reparaturverpflichtung; Verursachung; Verschulden; Beweislast; Beweislastverteilung; Herrschaftsbereich; Einflußbereich; Obhutspflicht; Mietgebrauch; Mietsache, Verschlechterung; Abnutzung

Rechtsentscheid

Ist an der Mietwohnung ein Schaden eingetreten, der nicht allein durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen kann, trifft den Mieter die Beweislast, daß die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn nur eine Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflußnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.

2. Die Vorlagepflicht des Landgerichts nach Artikel III Abs. 1 Satz 3. MÄG besteht auch dann, wenn die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergebende mietrechtliche Rechtsfrage für das übrige Mietrecht ebenfalls von Bedeutung ist.

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