Urteil Beweislast bei konkretem Verdacht auf bösgläubigen Erwerb einer Grundschuld


Schlagworte

Beweislast bei konkretem Verdacht auf bösgläubigen Erwerb einer Grundschuld

Leitsatz

Bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht, der Zessionar habe bei dem Erwerb einer Grundschuld gewusst, dass der Zedent sich diese durch Betrug verschafft hat oder sie treuwidrig verwendet, trifft den Zessionar eine sekundäre Darlegungslast über die Umstände seines Erwerbs und über den mit diesem verfolgten Zweck (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Januar 1988 - V ZR 183/86, BGHZ 103, 72, 82).

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