Urteil Beweislast
Schlagworte
Beweislast; Instandsetzung; Kosten; Fenstermodernisierung; Mieterhöhung
Leitsatz
Der Vermieter muß im Streitfall beweisen, daß die bei der Fenstermodernisierung aufgewendeten Kosten nur der Modernisierung und keiner ohnehin erforderlichen Instandsetzung dienten.
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